Wählen heisst auswählen. Es kann nur für die Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten gestimmt werden, die sich mit dem Wahlvorschlag angemeldet haben. Die bereinigten Wahlvorschläge heissen Listen. Die Wähler erhalten einen neutralen, leeren Wahlzettel und gedruckte Wahlzettel, welche mit den Listen übereinstimmen. Die Wahlzettel dürfen nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden.
Mit der Partei- bzw. Listenbezeichnung geben die Wähler an, welche Partei sie grundsätzlich unterstützen wollen. Allfällige leere Linien auf dem Wahlzettel werden zu Zusatzstimmen, welche die Sitzverteilung mitbeeinflussen. Ohne Listenbezeichnung bleiben die leeren Kandidatenlinien ohne Wirkung. Es sind nur diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten wählbar, welche auf den offiziellen Listen (eingereichte Wahlvorschläge) figurieren. Auf dem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen stehen, als Sitze zu vergeben sind. Jede Kandidatenstimme ergibt auch eine Parteistimme. Die Wähler können einen Kandidatennamen zweimal schreiben. Damit wird diese Kandidatin / dieser Kandidat besonders unterstützt.; sie / er erhält für die parteiinterne Rangliste zwei Stimmen. Es können Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen auf den Wahlzettel übertragen werden, d.h., sie werden gemischt. Diese Fremdstimmen schwächen die bevorzugte Partei.
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