Nein zum Tieranwalt

Bundesrat in der Pflicht



Basel, 7. März 2010
MEDIENMITTEILUNG des STS
Trotz des Neins zur Tierschutzanwalt-Initiative: Der Bundesrat steht in der Pflicht
Der Schweizer Tierschutz STS nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Tierschutzanwalt-Initiative an der Urne gescheitert ist. Das Abstimmungsergebnis wertet der STS gleichwohl als Erfolg. Der beachtliche Anteil an Ja-Stimmen muss Bundesrat und Kantonen Verpflichtung sein, den Vollzug des Tierschutzgesetzes in der ganzen Schweiz voranzutreiben und die diesbezüglich gemachten Versprechungen endlich in die Tat umzusetzen.
Zwar hat es nicht ganz gereicht, die Kantone zur Einführung von Tierschutzanwälten zu verpflichten. Für den Schweizer Tierschutz STS ist das Abstimmungsresultat trotz-dem ein Erfolg. Der von tausenden von Tierfreunden und Tierschützern engagiert betriebene Abstimmungskampf hat den ungenügenden Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone deutlich aufgezeigt. Selbst der Bundesrat und die Gegner der Vorlage mussten hier Versäumnisse und erheblichen Nachholbedarf einräumen. Der STS ist überzeugt, dass diese nun bekannt gewordenen Missstände und die hunderttausenden von Tierfreunden und Tierschützern, die mit JA gestimmt haben, für die Behörden eine Verpflichtung sein werden, jetzt den Tierschutzvollzug deutlich zu verbessern.
Die diesbezüglich säumigen Kantone wurden in der Kampagne für die Tierschutzan-walt-Initiative deutlich benannt. Der STS appelliert an den Bundesrat, hier seine Oberaufsichtspflicht konsequent wahrzunehmen und die in der Revision des Tierschutzgesetzes vorgesehenen Massnahmen entschlossen umzusetzen. Der Bundesrat und die Gegner der Tierschutzanwalt-Initiative haben in ihrer Kampagne stets geltend gemacht, dass die Schweiz über eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt verfügt. Nun ist es an Bundesrat und Behörden, dieses Gesetz im ganzen Land konsequent umzusetzen. Das Tierschutzgesetz gilt in allen Kantonen der Schweiz, also muss es auch überall gleich angewandt werden. Tierquälerei darf nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Ihr Ziel, die Kantone zur Einführung von Tierschutzanwälten zu verpflichten, hat die STS-Initiative verfehlt. Den Sinn einer solchen Institution und die Notwendigkeit einer Rechtsvertretung für die Opfer von Tierschutzdelikten hat sie gleichwohl aufgezeigt und damit den Anstoss gegeben für einen zukünftig besseren Schutz der Tiere in der Praxis. Der STS bedankt sich bei allen, die die Tierschutzanwalt-Initiative aktiv unter-stützt und für ein JA geworben haben. Sein Dank geht insbesondere an die lokalen Tierschutzorganisationen, die prominenten Befürworterinnen und Befürworter und die vielen tausend Unterstützerinnen und Unterstützer in der ganzen Schweiz.

Für Rückfragen:
Mark Rissi, Pressestelle STS, Telefon 079-209 72 52


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